Warum Spielen Kultur ist

Spielen – Bedeutung und Definition für die Kindesentwicklung | Deutsches Kinderhilfswerk

Spielen – die Kultur der Kinder

Das kindliche Spiel

Die vorliegende Broschüre befasst sich mit den Spielmöglichkeiten in Fürth. Um sich mit deren Qualitäten auseinanderzusetzen, wird zunächst die Bedeutung des kindlichen Spiels dargestellt. Doch was ist dieses „Spiel“ überhaupt und wo findet es statt? Nachfolgend werden einige Definitionen auf der Grundlage der Arbeit der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW angeführt, einem der führenden pädagogischen Fortbildungsinstitute in Deutschland:

Was ist Spielen?

Spiel ist ein Grundbedürfnis und für die gesunde Entwicklung der Kinder notwendig. Spielen ist die Haupttätigkeit, die Kultur der Kinder. Spiel ist Bildung, Bewegung, Lebensfreude und ein Thema für jung bis alt. Spielen ist eine aktive, freiwillige Handlung, die Spielende in ihrer ganzen Person beansprucht. Spielen schafft eine „als ob“ Realität, die jedoch einen Bezug zur Wirklichkeit hat. Spielen ist gekennzeichnet durch Rhythmisierung: An- und Entspannung, Zufall und Regel, Eingriff und Eigendynamik. (Vgl. Knecht 2013, o. S.)

Spielen heißt:

· Erfahrungen sammeln mit Personen, Gegenständen, Räumen und Ideen;

· Verhalten erproben und die Wirkungen in der Umwelt kennen lernen;

· Zusammenhänge erkennen, begreifen und daraus Schlüsse für das eigene Verhalten ziehen;

· Beim spielerischen Erproben Orientierung finden und Einstellungen entwickeln;

· Zielgerichtet und zweckfrei

Spielen wird unter zwei Blickwinkeln betrachtet:
– Vom Spielenden aus gesehen eher lustvoll, freudvoll, altersgemäß und selbstbestimmt, ohne erzieherische oder instrumentelle Zwecke;
– Von Spielpädagogen aus gesehen zielgerichtet, methodisch geplant und für bestimmte Lernziele eingesetzt. (Vgl. ebd., o. S.)

Wo spielen Kinder?

· Kinder spielen überall, wenn man sie nicht einschränkt oder hindert.

· Sie spielen nicht nur auf Spielplätzen, sondern wenn möglich auch auf Brachflächen, in Pfützen, auf Straßen, Wegen, Plätzen, Treppen, Hinterhöfen, in Parks, im Wald.

· Sie spielen dort, wo Material vorhanden ist, wo sie was bauen und gestalten können, wo sie Platz haben zum Toben und Radfahren, wo sie etwas erleben können.

· Sie wollen Flächen, die veränderbar sind. Eine Wiese mit zwei Teppichstangen wird zum Fußballplatz, ein Brunnen zum Wasserspielplatz und eine asphaltierte Fläche dient dem Kreidemalen, Murmelspielen, Rollerfahren, Skaten oder zum Rad fahren. (Vgl. ebd., o. S.)

Die Bedeutung des kindlichen Spiels

„Ein grundlegendes Element unserer Kultur ist das Spiel. Der Mensch ist ein Spieler – und ohne seine Lust und Fähigkeit zum Spielen hätten sich ganze Bereiche seiner Kultur nicht entwickelt.“
Johan Huizinga, niederländischer Kulturhistoriker (Huizinga 1987, o. S. in Draußenkinder o. J., o. S.)

Spiel und Entdeckung sowie die Lust, Neues auszuprobieren liegen in der Natur des Menschen. Diesem natürlichen Drang Zeit und Raum zu geben, ist besonders für Kinder und Jugendliche von elementarer Bedeutung. Für sie ist es wichtig, sich die Welt handelnd zu erschließen. Spiel und Bewegung sind Grundbedingungen für Lern- und Bildungsprozesse, werden jedoch häufig unterschätzt.1 Kinder begreifen spielend die Welt, wollen sich und die Welt entdecken und verstehen, sich ihren Gesetzmäßigkeiten annähern und sich mit unbekannten Dingen vertraut machen.

Gibt man Kindern eine Hütte, dann machen sie daraus Kleinholz. Gibt man ihnen Kleinholz, dann bauen sie daraus eine Hütte .“ 2

Das Spiel stellt daher für jüngere wie ältere Kinder die wichtigste Lernformen dar, Albert Einstein bezeichnet es sogar als höchste Form der Forschung (vgl. Draußenkinder o. J, o. S.). Es ist also keineswegs ein Nebenprodukt ihrer Entwicklung – im Gegenteil, Spielen ist Lernen mit allen Sinnen, mit starker emotionaler Beteiligung, mit geistigem und körperlichem Krafteinsatz. Spielformen und Spielorte sind demnach bedeutsame Begegnungs-, Kommunikations- und Beziehungsräume, die der Persönlichkeitsentwicklung dienen. Spielräume bieten Kindern wichtige Risiko- und Grenzerfahrungen. Lothar Krappmann, einer der führenden Kinderrechtsexperten in Deutschland und ehemaliges Mitglied im UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, fasst es in seinem für eine Spielraumtagung verfassten Vortrag zum General Comment Nr. 17 zu Art. 31 der UN-KRK, Recht auf Spiel zusammen:

Spielen ist ein Lebensbereich der Kinder

· „in dem sie auch für sich allein erproben, experimentieren, entdecken;

· in dem sie ihr Handeln in zunehmender Unabhängigkeit von erwachsener Kontrolle und vorgegebenen Bewertungsmaßstäben selber steuern;

· sich dabei mit ihren Stärken und Schwächen, Vorlieben und Abneigungen entdecken und erkennen, somit Identität entwickeln;

· und dabei Wirksamkeitserfahrung, Selbstvertrauen, Verantwortung und Urteilsfähigkeit bilden, die helfen, schon jetzt und auch später, seinen Platz im sozialen Leben einzunehmen;

· ein Bereich, in dem Kinder Werte und Regeln entdecken und entwickeln, Rituale und Symbole übernehmen und erfinden und Ausdrucksmöglichkeiten schaffen für das, was sie freut, wonach sie sich sehnen, was sie ängstigt;

· ein Bereich von eminenter Lebensbedeutung, der Raum und Zeit benötigt und durch auferlegte Zwecke und Ziele leicht verdorben wird.“ (Krappmann 2015, S. 2 ff.)

Spiel bedeutet Freiheit und Gestaltungsmöglichkeit. Beim bewegten und freien, möglichst selbstbestimmten, nicht immer pädagogisch betreuten Spiel sammeln Kinder vielfältige Erfahrungen, wodurch sie in den verschiedensten Situationen schneller und der Situation angepasster reagieren können. Kinder sollten bis zu ihrem vollendeten sechsten Lebensjahr 15.000 Stunden lang gespielt haben, dies entspricht mindestens sieben Stunden am Tag. Davon sollten sie mindestens zwei Stunden3 in Bewegung sein, in Deutschland bewegt sich ein Kind aber durchschnittlich nur noch 60 Minuten am Tag. (Vgl. Krenz 2001, S. 8f) Ein Unterschied zwischen Land- und Stadtkindern ist hier nicht erkennbar. Vielmehr sind es die Kinder aus schlechter situierten Haushalten und damit in ungünstigeren Wohnlagen, die etwa deutlich mehr Zeit vor dem Fernseher oder Computer verbringen4. Die Straßenkindheit hat sich demnach zum Mittelschichtenphänomen entwickelt. (Vgl. Blinkert et al. 2015, S. 91 ff.) Bewegung ist dabei weit mehr als Sport, sie ist ein Grundbedürfnis und Motor der körperlichen und geistigen Entwicklung. Hüpfen, Rennen, Klettern, Schaukeln und Toben – durch all das gelangen Kinder zu (Bewegungs-) Sicherheit, Selbstständigkeit und räumlichen Kompetenzen. Kinder und Jugendliche drängen nach dem Spiel mit anderen, nach Leistung und Wettbewerb. Sie lernen, unterschiedliche Rollen einzunehmen, Regeln zu akzeptieren, Konflikte auszutragen, Toleranz und Rücksichtnahme zu zeigen sowie Absprachen zu treffen und auch einzuhalten. Sie sammeln somit grundlegende Erfahrungen im Sein mit anderen Menschen. Beim Balancieren über einen Baumstamm schulen sie beispielsweise ihre Grobmotorik sowie ihren Gleichgewichtssinn und lernen Risiken einzuschätzen. Vor dem Fangespiel handeln sie gemeinsame Regeln aus und müssen dabei vielleicht auch Kompromisse eingehen, nehmen Rücksicht auf andere Mitspieler. Im Spiel wird Schnelligkeit und Ausdauer geschult.

Die Hirnforschung und Sportwissenschaft konstatieren:

· Je mehr Reize aus dem Bewegungsapparat im Gehirn ankommen, umso besser kann sich dieses entwickeln.

· Motorische und sprachliche Entwicklung hängen voneinander ab und bedingen sich gegenseitig.

· Wer sich im Raum sicher orientieren und bewegen kann, hat auch im Zahlenraum weniger Schwierigkeiten.

· Kinder begreifen ihre Umwelt aus der Bewegung heraus. Schon zehn Minuten Bewegung pro Tag heben die Stimmung. Laune und Befindlichkeit bessern sich proportional zum Ausmaß an Bewegung, denn dabei werden körpereigene Botenstoffe, so genannte Neurotransmitter, freigesetzt.5

Bewegungskompetente Kinder erlangen mehr Selbstbewusstsein, können mit Stresssituationen besser umgehen und sind wesentlich aufmerksamer und konzentrierter. Können Kinder und Jugendliche ihrem natürlichen Spiel- und Bewegungsdrang jedoch nicht mehr in ausreichendem Maße nachkommen, entstehen Defizite mit kurz- und mittelfristigen Folgen wie Konzentrationsschwäche, Stimmungsschwankungen6 oder motorische Defizite. Sportpädagogen und Ärzte warnen: Fast jedes zweite Kind weist schon bei der Einschulungsuntersuchung Haltungsschäden auf, jedes fünfte Kind ist zu dick.7 Die langfristigen Folgen können jedoch noch nicht in ausreichendem Maße untersucht werden. Deren Tragweite für das Schul- und Gesundheitssystem sowie der anzunehmende volkswirtschaftliche Schaden lassen sich nur erahnen.

Spielen darf daher nicht nur Belohnung nach den Hausaufgaben und dem Zimmerputz sein. Spielen jederzeit und überall heißt bewegter Unterricht und bewegte Pause, Freispiel im Hort, Spielstopps auf dem Heimweg bspw. beim Balancieren auf der Mauer, Streifzüge mit Freunden durch das Wohngebiet nach der Schule, Eroberung des Stadtwaldes am Wochenende und natürlich auch das Herumtoben und die Rollenspiele auf dem klassischen Spielplatz.

„Kinder sollen mehr spielen, als viele es heutzutage tun. Denn wenn man genügend spielt, solange man klein ist, dann trägt man Schätze mit sich herum, aus denen man später ein Leben lang schöpfen kann.“ Astrid Lindgren, eine Expertin für das kindliche Spiel (Lindgren o. J., o. S. in ebd., S. 1).

Die Entstehung der Spielplätze und die aktuelle Spielraumsituation

Die Erziehung von Kindern gewann zum Ende des 19. Jahrhunderts im Zuge der Aufklärung immer mehr an Bedeutung. Der Begriff „Kindheit“ wurde neu definiert und Kinder wurden erstmals in ihren Bedürfnissen wahrgenommen. Zuvor wurden sie wie kleine Erwachsene behandelt. In dieser Zeit kamen die ersten Forderungen auf, geschützte Räume für Kinder zu schaffen, um sie vor der falschen Behandlung durch ihre Eltern und auch vor äußeren Gefahren zu schützen. Kinder konnten nicht mehr unbeschwert auf der Straße spielen und mussten vor Fuhrwerken geschützt werden, damit begann die Geschichte der Spielplätze. Wurden die ersten Spielplätze damals nur als pädagogisch beaufsichtigter Sport- und Sammelplatz begriffen, erhielten sie unter dem Einfluss des vergnügungswilligen Adels und später durch Turnvater Jahn ihre für lange Zeit andauernde typische Ausstattung: Schaukel und Karussell sowie Reckstange und Klettergerüst, Kleinkinderspielplätze wurden hingegen überwiegend als Sandfläche angelegt. Erst in den 1970ern Jahren wandelte sich deren Erscheinungsbild, weil sich im Zuge der Bürgerrechtsbewegungen immer mehr Eltern für eine lebenswerte Umwelt ihrer Kinder einsetzten und daher aktiv in die Aufwertung und Umgestaltung der Spielplätze eingriffen, Spielplätze wurden zunehmend zum Mittelpunkt. Damals wie heute liegt der Zweck eines Spielplatzes darin, Kindern das Spielen an der frischen Luft und ein Austoben zu ermöglichen. (Vgl. Hahn-Lotzing 2012, o. S.)

So gründete sich 1972 das Deutsche Kinderhilfswerk e. V., um die Spielplatzsituation in Deutschland zu verbessern und der „Heiligen Dreifaltigkeit von Rutsche, Wippe und Sandkasten“ den Kampf anzusagen. Heutzutage gibt es eine Menge Spielplätze in Deutschland, die sehr kreativ gestaltet oder gar einem bestimmten Motto gewidmet und nicht nur einheitlich möbliert sind. Es kommen verschiedene Materialien zum Einsatz, das Gelände wird modelliert und die Plätze bedienen unterschiedliche Themenschwerpunkte. Eltern- und Nachbarschaftsinitiativen bringen sich zunehmend ein, akquirieren Sponsorengelder und packen selbst tatkräftig mit an. Neben klassischen Spielplätzen findet Spielen auch auf Abenteuerspielplätzen, Kinderbauernhöfen oder in Naturerfahrungsräumen statt. Erfreulicherweise werden immer mehr Spielplätze ganz selbstverständlich unter aktiver Beteiligung der Kinder und Jugendlichen geplant oder gar betreut, fachübergreifende Instrumente wie Spielleitplanung nehmen die gesamte Stadt als Spiel- und Erfahrungsraum in den Blick.

Doch dieser stadtweite Spielraum existiert oftmals nur in der Theorie, die Praxis sieht meist anders aus. Insgesamt hat sich die räumliche Lebenswelt von Kindern in den letzten Jahrzehnten erheblich und nachteilig verändert. Das selbstständige Erkunden der häuslichen Umgebung oder ein gefahrloses Spielen auf Straßen, Gehwegen und Plätzen wird in unseren Städten zunehmend schwieriger. Verinselung, Verhäuslichung und Medialisierung sind die zentralen Begriffe in der seit Längerem andauernden Diskussion zur Veränderung von Kindheit.

Die Lernorte Straße und Natur werden im Zeichen der Ganztagsschule und -kita von pädagogisch beaufsichtigten Lernorten abgelöst. Diese Veränderungen haben gravierende Auswirkungen auf das Spielverhalten von Kindern, Kindheit findet zunehmend in Innenräumen statt. Für viele Kinder ist das Spielen im Kinderzimmer oder der Zeitvertreib vor Fernseher und PC oftmals an die Stelle der bewegungsreichen Aktivitäten im Wohnumfeld getreten. Dadurch haben Kinder weniger Kontakt mit der natürlichen Umwelt, keine Orientierung im und Identifikation mit dem Wohnumfeld. Soziale Kontakte und private Aktivitäten werden häufig durch elterliche (Fahr)dienste organisiert. (Vgl. Hofmann 2013, S. 1 ff.)

Der Mangel an Brach- und Freiflächen sowie die anhaltende Dominanz des Straßenverkehrs im Sinne des früheren Leitbildes „Autogerechte Stadt“ lassen öffentliche Räume für Kinder unattraktiv erscheinen. Die ehemals bespielbare Straße ist mittlerweile fast ausschließlich den Autofahrern vorbehalten, in vielen deutschen Städten und Gemeinden stehen einem Kind mittlerweile fünf Autos gegenüber. Im Zusammenhang mit der Verinselung kindlicher Räume ist zu beobachten, dass sich der Aktionsradius von Kindern zunehmend verringert.8 (Vgl. Apel/ Lehmann 2015, S. 24 ff.)

Das Verschwinden von Kindern aus öffentlichen Räumen bedeutet nicht nur eine Verarmung ihrer Erlebnisqualitäten, ihres Erfahrungsreichtums, sondern ebenso der Stadtqualität insgesamt – Städte ohne sichtbar spielende Kinder veröden zunehmend.

Die Liste der Defizite lässt sich fortschreiben und verstärkt den Eindruck, die Situation in Deutschland habe sich mehr als 25 Jahre nach Einführung der UN-Kinderrechtskonvention eher verschlechtert:

· fehlende gesetzliche Verpflichtungen zur Bereitstellung von Spielraumquantitäten und -qualitäten auf Bundes- und Länderebene;

· die Umsetzung städtebaulicher Vorhaben ohne eine gesetzlich und verwaltungsintern ausreichend fest verankerte Beteiligung der Kinder und Jugendlichen, die möglichst frühzeitig und nicht erst sowie ausschließlich bei der Gestaltung der Spielplätze einsetzt;

· eine monotone, den Gerätenormen und Haftungsfragen angepasste Möblierung der vorhandenen Spielplätze, auch hervorgerufen durch überhöhte Sicherheitsbedenken von Eltern und Sicherheitsprüfern;

· Kommunen ohne einen einzigen, als Treffpunkt dienenden öffentlichen Spielplatz;

· seit Jahren sinkende finanzielle und personelle Kapazitäten in den zuständigen Grünflächenämtern bis hin zur Auflösung kommunaler Grünflächenämter;

· Brachflächen, welche lediglich als Baulücken verstanden werden und daher ohne Rücksicht auf ihre besonderen Qualitäten viel zu schnell verschwinden;

· weit verbreiteter Mangel an naturnahen Spiel- und Erlebnisorten auch im Stadtgebiet;

· das Verdrängen von Jugendtreffpunkten an den Stadtrand;

· das Ummauern von oder fortwährende Klagen gegen Spielräume;

· der gesetzlich verfügte und daher vehement voran getriebene Ausbau von Kindertagesstätten ohne die gleichermaßen notwendige Bereitstellung geeigneter Außenflächen und folglich ein entsprechend gestiegener Nutzungsdruck auf die verbliebenen öffentlichen Spielplätze;

· erlebnisarme und sanierungsbedürftige Schulhöfe;

· der zunehmende Ganztagsschulbetrieb ohne die umfassende Einführung angepasster Konzepte.

Zudem scheint es ein Vollzugsdefizit bei Normen und technischen Regelungen zu geben, die z. B. im Straßenverkehr zu mehr Sicherheit für Kinder – und damit alle besonders zu berücksichtigenden Verkehrsteilnehmer wie Eltern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer oder Senioren – führen würden. Komplizierte Zuständigkeiten bspw. für Querungsanlagen innerörtlicher Bundes- oder Landesstraßen und eine politische Ausrichtung auf den Motorisierten Individualverkehr verhindern notwendige Verbesserungen im Aktionsraum der Kinder. Nicht zuletzt sind Spielplätze als „letztes Refugium des Kinderspiels“ vielerorts in ihrer Existenz bedroht, da die Kommunen die notwendigen Sanierungen zunehmend nicht mehr finanzieren können oder – mit Hinweis auf den demographischen Wandel und das damit begründete Überangebot an Spielflächen – nicht mehr aufrechterhalten wollen. Des Weiteren führen der Mangel an bezahlbarem Wohnraum und die Notwendigkeit zur Nachverdichtung v.a. in den deutschen Großstädten aktuell zu einer erheblichen Flächenkonkurrenz. So werden Freiflächen wie Brachen, welche vorher ggf. gern als Naturerfahrungsraum im sonst so dicht besiedelten Innenstadtquartier genutzt wurden oder als Standorte für Abenteuerspielplätze und Kinderbauernhöfe dienten, zu Wohnbauflächen umgewandelt. Es steht die Befürchtung im Raum, dass die für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen benötigten Grünflächen und Spielräume auf der Strecke bleiben.

Heutzutage haben Spielplätze daher noch an Bedeutung hinzugewonnen, sie sind v. a. Ersatz für verloren gegangene natürliche Spielräume.

Das Bündnis Recht auf Spiel

Das Bündnis Recht auf Spiel (www.recht-auf-spiel.de) ist eine Initiative des Deutschen Kinderhilfswerkes. In diesem deutschsprachigen Netzwerk haben sich seit 2008 Fachkräfte unterschiedlicher Berufe, Institutionen und Organisationen zusammengeschlossen. Gemeinsam mit engagierten Privatpersonen haben sie sich  zum Ziel gesetzt, eine Lobby für Kinder und Jugendliche zu sein. Das Bündnis

· stellt das Recht auf Spiel, wie es in der UN-Konvention für die Rechte des Kindes festgeschrieben ist, aus verschiedenen Perspektiven öffentlich dar;

· tritt dafür ein, die Spielwelten und Spielkulturen von Kindern und Jugendlichen aufzubauen, zu verbessern, zurück zu gewinnen und zu sichern;

· will durch Vernetzung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit dazu beitragen, das Recht auf freies Spiel – jederzeit und überall – in Deutschland politisch durchzusetzen und vor Ort mit vielen Partnern auch konkret zu verwirklichen.

Auch das Netzwerk Kinderfreundliche Stadt e.V. in Fürth ist seit vielen Jahren Mitglied im Bündnis Recht auf Spiel. Gemeinsam fordern und unterstützen wir:

· ausreichende Aktions- und Bewegungsgelegenheiten im Wohnumfeld, die erreichbar, gestaltbar und jederzeit nutzbar sind;

· öffentliche Räume für alle Generationen zur Kommunikation und Naturerfahrung;

· spielerische Zugänge zu Kunst, Kultur und Bildung;

· mehr Toleranz für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum;

· eine kinderfreundliche Stadtgestaltung als kommunale Querschnittsaufgabe;

· Spielorte, die unter der maßgeblichen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entstehen und sich entwickeln;

· selbst bestimmte Spiel- und Aufenthaltsorte für Jugendliche – in sinnlichen wie virtuellen Welten.

Warum Kinder spielen müssen – 10 Argumente für das Spiel

Um die Bedeutung des selbstbestimmten Spiels zu verdeutlichen, hat das Bündnis Recht auf Spiel zehn Argumente für das kindliche Spiel zusammengetragen:

1. Kinder haben ein Recht auf Spielen!
Art. 31 der UN-Kinderrechtskonvention bestimmt den Wert von Spiel und Freizeit – für alle Kinder, überall!

2. Kinder brauchen Freiräume!
In unseren Städten und Gemeinden gibt es für Kinder immer weniger Spielflächen, Naturerlebnisse und „Verstecke“.

3. Manche Dinge lernen Kinder nur ohne Erwachsene!
Respekt vor anderen, Durchsetzungsfähigkeit und Solidarität lernt man im Miteinander und nicht aus Büchern.

4. Fallen lernt man nur durch fallen!
Indem wir Kinder vor jeglichen Gefahren schützen wollen, nehmen wir ihnen die Chance zu lernen, wie man mit Gefahren umgeht.

5. Kinder, die rückwärts balancieren, könnenauch rückwärts rechnen!
Mit körperlichen Fähigkeiten, die Kinder im Spiel erwerben, sind sie auch geistigen Anforderungen besser gewachsen.

6. Spielen überwindet Grenzen!
Spiel verbindet zwischen Jung und Alt, Arm und Reich und kommt ohne Sprache aus.

7. Spielen bildet!
Spiel verbindet zwischen Jung und Alt, Arm und Reich und kommt ohne Sprache aus.

8. Kein gesundes Aufwachsen ohne Schreien, Toben, Lachen!
Ein Aufruf zu gegenseitiger Toleranz und Rücksichtnahme. Mit lautstarkem Spiel wollen Kinder Erwachsene nicht ärgern, sondern nur sich ihrer selbst vergewissern.

9. In Deutschland gibt es fünfmal so viele Autos wie Kinder!
Die Kinderfreundlichkeit unserer Gesellschaft darf vor dem Individualverkehr nicht halt machen.

10. Kinder wollen ihre Spuren hinterlassen!
„Unordnung“ kann auch Ausdruck für Leben, Phantasie und Kreativität sein.

Die ausführliche Version dieser Bündnisbotschaften kann auf der Bündniswebseite eingesehen und beim Deutschen Kinderhilfswerk als handliche Broschüre sowie in Form von Postkarten oder Plakaten bestellt werden.

10 Bausteine eines kindgerechten Spielraumes

Was brauchen Kinder, um selbstbestimmt dem Spielen nachzugehen? Wie sieht ein kindgerechter Spielort aus? Das Bündnis Recht auf Spiel hat es sich zum Ziel gesetzt, die Qualitäten von Spielplätzen, Spielräumen und Spielorten zu benennen, um deren Entwicklung zu fördern. Diese Qualitäten von Spielräumen müssen mehr zum Gegenstand der öffentlichen Diskussion werden. Es ist deshalb notwendig, kommunale Gestaltungskriterien zu verdeutlichen und Kindern, Jugendlichen und Eltern die Qualitäten anschaulich darzustellen. Ferner ist eine Transparenz im Hinblick darauf herzustellen, wer für die Planung und Instandhaltung zuständig ist (Kommune oder Wohnungsverwaltung), wer den Spielplatz nutzen kann (öffentlich oder privat, welche Altersgruppen) und welches Beteiligungsverfahren dem Spielraum zugrunde liegt. In der Quintessenz sind folgende Qualitäten entscheidend:

1. Anregungsvielfalt

2. Raumgestaltung

3. Naturnahes Spiel

4. Orte zur Entspannung

5. Die Klassiker: Klettern, Rutschen, Balancieren und Schaukeln

6. Gestaltbarkeit

7. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

8. Interaktionschancen

9. Erreichbarkeit und Barrierefreiheit

10. Spielraumkonzept

Eine ausführliche Version der Spielraumqualitäten kann im Themenbereich der Bündniswebseite heruntergeladen werden.

Der Weltspieltag

Zur Bekräftigung seiner Forderungen ruft das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen mittlerweile über 200 Partnern im Bündnis Recht auf Spiel seit 2008 jedes Jahr am 28. Mai zum Weltspieltag (www.weltspieltag.de) auf. An diesem Tag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine witzige, beispielgebende und öffentlichkeitswirksame Spielaktion durchzuführen. Auch Beteiligungsaktionen oder Kinderrechteschulungen, welche das Recht auf Spiel zum Beispiel im Rahmen des Unterrichts thematisieren, sind an diesem Tag willkommen.

Mit dem Weltspieltag am 28. Mai wurde ein international gültiger, jährlich wiederkehrender Aktionstag im deutschsprachigen Raum etabliert – egal, ob er auf einen Wochen- und damit Schultag oder auf das Wochenende oder gar einen Feiertag fällt. In Deutschland, Österreich und der Schweiz beteiligen sich mittlerweile jedes Jahr rund 200 Partner mit insgesamt 300 Aktionen. Mit der Kinderkommission des Deutschen Bundestages als Schirmherrin und dem Autor und Moderator Ralph Caspers als Botschafter erfährt der Weltspieltag seit vielen Jahren prominente Unterstützung.

Auch in Fürth wird der Weltspieltag seit vielen Jahren mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen in der Innenstadt gefeiert.

Zur Autorin
Dipl.-Ing. Claudia Neumann ist Stadtplanerin und Prozessmoderatorin für Kinder- und Jugendbeteiligung. Sie leitet im Deutschen Kinderhilfswerk e.V. das Referat Spiel und Bewegung und setzt sich für die bespielbare, mit aktiver Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gestaltete Stadt ein. Selbstbestimmtes und bewegtes Spielen jederzeit & überall ist ihr erklärtes Ziel. Hierfür betreibt Sie kinderpolitische Lobbyarbeit, initiiert Projekte wie den Weltspieltag, berät interessierte Initiativen und fördert konkrete Spielraumprojekte. Um die im Spielraumbereich Aktiven zu vernetzen und dem Recht auf Spiel gemeinsam mehr Gehör zu verschaffen, leitet Sie den Beirat des vom Deutschen Kinderhilfswerk initiierten Bündnisses Recht auf Spiel und verantwortet z.B. die Teilnahme an Fachveranstaltungen oder die Herausgabe gemeinsamer Stellungnahmen.

Die Ausstattung eines idealen Spielplatzes:

1. Skaterpark | 2. Vogelschaukel und „normale“ Schaukel | 3. Piratenschiff/Burg mit integrierter Rutsche | 4. Fußballtore | 5. Kletterwand bis zu 3 Meter | 6. Trampolin | 7. Hindernis-Parcours | 8. Wippe | 9. Drehscheibe | 10. Seilbahn | 11. Schattenplätze für Eltern | 12. Mülleimer | 13. Toiletten

Insgesamt wünschen sich die Kinder Spielstätten, die ihre Kreativität anregen. Spielplätze, die die Landschaft miteinbeziehen, Spielplätze, die für alle Altersstufen geeignet sind, denn auch die älteren Kinder freuen sich über möglichst viele Besucher auf dem Spielplatz. „Ein Spielplatz macht nur Spaß, wenn da auch Kinder sind“, sagt Fernando. Besonders interessant finden sie die Idee, einzelne Spielgeräte miteinander zu verbinden (z.B. eine Rutsche, die auf einem Trampolin endet).

Während des Projekts sind schnell die Kinder die treibende Kraft. Beim abschließenden Workshop mit dem Netzwerk kinderfreundliche Stadt sprudeln sie nur so vor Ideen und freuen sich, dass ihre Ideen zur Gestaltung von Spielplätzen gehört und an die Verantwortlichen im Grünflächenamt weitergeleitet werden. Alle bekunden großes Interesse an einer nachhaltigen Beteiligung.

Im Rahmen der Neugestaltung des Spielplatzes in Mannhof – Annastraße beteiligte sich eine Vorschulkindergruppe von der KiTa Herz Jesu in Mannhof mit ihrer Leiterin Frau Petra Hülsmann. Zum Auftakt besuchten sie im Mai 2017 die Baustelle. Zum Thema „Spielplatzgestaltung“ wurden sie sensibilisiert und gestalteten mit Begeisterung plakativ eine Bildercollage mit ihren Wünschen und Ideen zum „idealen“ Spielplatz. Das Plakat wurde an Herrn Bergmann, stellv. Grünflächenamtsleiter weitergeleitet.

Wie ein Spielplatz betrieben wird …

Das Grünflächenamt der Stadtverwaltung Fürth betreibt, unterhält, wartet und pflegt derzeit 65 öffentliche Kinderspielplätze, 12 öffentliche Bolzplätze und 16 öffentliche Jugendspielbereiche auf insgesamt knapp 17 Hektar.

Ist ein neuer Spielplatz fertiggestellt oder ein bestehender Spielplatz generalsaniert, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Grünflächenamts für die sicheren Betrieb der Anlage verantwortlich. Die Gärtnerinnen und Gärtner mähen die Rasenflächen, schneiden die Sträucher und Bäume und reinigen die Flächen.

Eine besondere Bedeutung kommt hierbei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Spielplatztrupps zu. Der Spielplatztrupp besteht aus einem Meister des Garten- und Landschaftsbaus und fünf Mitarbeitern, die alle bezüglich der Sicherheit auf Kinderspielplätzen besonders geschult und ausgebildet wurden.

An die Sicherheit auf öffentlichen Spielflächen werden ganz besondere Anforderungen gestellt. Eine Fülle von sicherheitstechnischen Vorschriften und Normen regelt, was zulässig und was nicht zulässig ist, so dass kein Kind – aber auch keine Aufsichtsperson – einer Gefährdung ausgesetzt wird. Dieses Normen sind Europanormen und gelten für alle Mitglieder der Europäischen Union. Das bedeutet aber nicht, dass man sich keinen Holzspreißel mehr einreißen kann, das bedeutet auch nicht, dass man sich nicht irgendwann eine blutende Nase holen kann und das bedeutet sogar nicht, dass man sich nicht einmal das Bein brechen kann, wenn man vom Spielgerät fällt. Aber das bedeutet, dass es keine schwerwiegende Unfälle mit schlimmem Ausgang geben darf.

Alle Spielgeräte haben einen vom Hersteller festgelegten Freiraum, in dem sich keine anderen Einbauten befinden dürfen, auf die man fallen kann. Je nach Höhe des möglichen Absturzes muss der Untergrund mit Fallschutzmaterialien wie Rasen, Kies, Sand, Rindenmulch oder Holzhäcksel ausgestattet sein, der den Aufprall dämpft. Spielgeräte dürfen keine Kopf-, Fuß- oder Fingerfangstellen haben, bei denen sich Teile des Körpers einklemmen können. Besonderes Augenmerk gilt den sogenannten Kordel-Fangstellen. Die Kordel der Regenjacke darf sich nicht beispielsweise beim Rutschen-Aufgang verhaken, wenn es abwärts geht. Absturzsicherungen müssen vorhanden sein, wenn das Spielgerät eine gewisse Höhe hat.

Die europäischen Sicherheitsnormen regeln auch ganz genau, welche Kontrollpflichten der Betreiber eines Spielplatzes hat:
· Visuelle Routine-Inspektion (Sicht- und Funktionskontrolle)
· Operative Inspektion (Verschleißprüfung)
· Jährliche Hauptinspektion (Komplettprüfung)

Die Mitarbeiter des Spielplatztrupps sind einmal in der Woche auf jedem der 93 öffentlichen Spielflächen und führen eine Sicht- und Funktionskontrolle aller knapp 600 Spielgeräte durch – übrigens auch bei den weiteren 400 Spielgeräten in Schulen und Kindertagesstätten. Also werden rund 1.000 Spielgeräte einmal pro Woche regelmäßig kontrolliert. Dabei werden offensichtliche Gefahrenquellen die sich als Folge von Vandalismus, Verschleiß oder Witterungseinflüssen ergeben haben oder sogar ergeben könnten, erkannt und in der Regel sofort beseitigt.

Einmal im Quartal wird die visuelle Routine-Inspektion auf die operative Inspektion ausgedehnt. Hierbei werden zusätzlich die Betriebssicherheit und die Stabilität der Geräte geprüft, beispielsweise durch Kontrolle der beweglichen Teile eines Spielgeräts oder durch Überprüfung der Verbindungen und Verschraubungen.

Und einmal jährlich kommt es zur Hauptinspektion. Hierbei geht es insbesondere um die Standfestigkeit der Spielgeräte. Dabei können sogar die Fundamente eines Spielgeräts freigelegt und ebenfalls überprüft werden. Aber auch alle anderen Flächen und Einbauten eines Spielplatzes werden dabei überprüft, die Fallschutzflächen, Bänke und Tische bis hin zur Bepflanzung.

Die Ergebnisse aller Kontrollen – egal ob wöchentlich, viertel-jährlich oder jährlich – werden elektronisch vor Ort dokumentiert und in ein EDV-System eingetragen.

Alle fünf Jahre vergibt das Grünflächenamt die Leistung der jährlichen Hauptinspektion an ein externes Büro, das dann die Hauptinspektion auf allen Flächen innerhalb einer Woche durchführt. Dafür muss das Grünflächenamt einen Betrag von ca. 15.000 Euro aufwenden. Am Ende bekommt der Spielplatztrupp ein 180-seitiges Gutachten für alle 93 Flächen und alle 600 Geräte mit den entsprechenden Hinweisen, was kurz-, mittel- oder langfristig zu veranlassen ist. Der Spielplatztrupp kann mit seinen Schreinern und Zimmerern notwendige Reparaturen oft selbst durchführen, manchmal ist aber eine Reparatur nicht mehr rentabel, so dass der Austausch des Gerätes vorgenommen werden muss. In seltenen Fällen kann es auch zu einer sofortigen Absperrung des Spielgerätes oder des Spielbereichs kommen.

Die extern vergebene jährliche Hauptinspektion wurde zuletzt vom TÜV SÜD Product Service GmbH 2016 durchgeführt. Von allen 600 Geräten wurde nur bei einem einzigen sofortiger Handlungsbedarf festgestellt. Ein Ergebnis auf das der Spielplatztrupp zu Recht stolz sein darf und das für die hohe Qualität der Fürther Spielplätze und der dafür Verantwortlichen spricht.

Bei Rückfragen zum Betrieb und Unterhalt von öffentlichen Spielplätzen können Sie sich gerne mit dem Leiter des Spielplatztrupps unter 0911/974-2893 oder allgemein unter grfa@fuerth.de in Verbindung setzen.

Wie ist die Spielplatzversorgung in Fürth …

Das Grünflächenamt der Stadtverwaltung Fürth betreibt, unterhält, wartet und pflegt derzeit 93 öffentliche Spieleinrichtungen, davon 65 Kinderspielplätze für die Altersgruppe 3-14 Jahren, 16 Jugendspielbereich für die Altersgruppe 14-18 Jahren und 12 Bolzplätze ohne Altersbeschränkung.

Was bedeutet diese Zahl nun für die Versorgung mit öffentlichen Spielplätzen im gesamten Stadtgebiet? Es gibt hier verschiedene Ansätze, um festzustellen, ob eine Kommune ausreichend oder zu wenig öffentliche Spielflächen hat.

Kriterium Einwohnerzahl

Es gibt eine grobe Faustregel, die besagt, dass auf 1.000 Einwohner einer Stadt eine öffentliche Spielfläche kommen sollte. Bei derzeit rund 127.000 Einwohnern in Fürth bedeutet das ein Soll von 127 öffentlichen Spielflächen gegenüber einem Bestand von 93 Standorten, also einen Fehlbedarf von 34 öffentlichen Spielflächen.

Kriterium „zumutbare Entfernung“

In der DIN 18034 werden die „zumutbaren Entfernungen“ von Wohngebieten zu öffentlichen Spielflächen wie folgt definiert:
· Flächen für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren: 1000 m Fußweg oder 750 m Einzugsradius
· Flächen für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren: 400 m Fußweg oder 350 m Einzugsradius
· Flächen für Kinder bis Jahre: 200 m Fußweg oder 175 m Einzugsradius

Auf der Grundlage dieser Vorschrift und der dort verankerten Kriterien zur Erreichbarkeit lässt sich die Spiel- und Bolzplatzversorgung zeichnerisch darstellen. Bestehende Spiel- oder Bolzplätze werden eingekreist mit dem entsprechenden Kreisradius. Die Flächen, die von Kreisen nicht überdeckt werden, sind die Defizitgebiete, da dort kein Spiel- oder Bolzplatz in zumutbarer Entfernung vorhanden ist. Auf dieser zeichnerischen Basis ergaben sich bis 2014 25 Defizitgebieten verteilt über nahezu das gesamte Stadtgebiet, von denen zwischenzeitlich drei abgebaut werden konnten. Also gibt es aktuell 22 Gebiete in der ganzen Stadt Fürth, die über keinen Spielplatz in zumutbarer Entfernung verfügen. Bei den Bolzplätzen sind ergibt die zeichnerische Darstellung aktuell acht solcher Defizitgebiete.

Kriterium Flächenbedarf

Ein anderer, wesentlich detaillierter – aber auch sehr theoretischer – Ansatz ist die Feststellung des Versorgungsgrads auf der Basis eines Vergleichs Flächenbedarf und tatsächlichem Spielplatzflächenbestand bezogen auf die Einwohnerzahlen eines Stadtteils oder eines Stadtgebiets. Es gibt hier keine verbindliche in Normen oder Vorschriften festgelegte Zahl. Kommunen legen in ihren Bedarfsplänen – so sie denn welche aufstellen – unterschiedliche Orientierungswerte fest. Diese schwanken zwischen 1 m² pro Einwohner (Berlin) bis 4 m² pro Einwohner (Düsseldorf). Das Grünflächenamt hat für die Beurteilung der Spielplatzversorgung nach Fläche einen Mittelwert von 2,5 m² pro Einwohner für das Stadtgebiet Fürth festgelegt.

Ausgehend von diesen 2,5 m² Spielflächenbedarf pro Einwohner stehen im gesamten Stadtgebiet Fürth einem theoretischen Flächenbedarf von 317.500 m² tatsächlich öffentliche Spielflächen mit einer Gesamtfläche von rund 265.000 m² gegenüber. Das bedeutet, die Stadt Fürth hat einen Versorgungsgrad von rund 83% im gesamten Stadtgebiet.

Der Versorgungsgrad in den einzelnen Stadtgebieten ist dabei aber sehr unterschiedlich. Während zum Beispiel die „neue“ Südstadt, also das Gebiet um die Kalb-Siedlung und den Südstadtpark als „überversorgt“ eingestuft werden kann, ist die „alte“ Südstadt zwischen Bahn und Flößaustraße deutlich unterversorgt. Ebenso wie die Innenstadt, da dort die Bevölkerungsdichte sehr hoch ist, aber kaum öffentliche Spielflächen vorhanden sind und es auch keine städtischen Flächen gibt, auf denen Kinderspielplätze errichtet werden können.

Der Stadtrat hat sich im Jahr 2014 in einer Sitzung des Bau- und Werkausschusses ausführlich mit der Thematik der Defizitgebiete auseinandergesetzt und das Baureferat beauftragt, die Defizitgebiete kontinuierlich abzubauen. Gleichzeit hat das Grünflächenamt die Zielvorgabe erhalten, jährlich einen neuen Kinderspielplatz im Stadtgebiet zu errichten bzw. einen bestehenden Spielplatz neu zu gestalten.

In den letzten 20 Jahren konnte das Baureferat/Grünflächenamt 41 neue öffentliche Spielplätze im Stadtgebiet herstellen und hat dabei drei Defizitgebiete (Ronhof Ksp Laubenweg 2010, Bislohe Ksp Teichstraße 2016, Burgfarrnbach-West Ksp Tulpenweg 2017) abbauen können. In 2018 wird der Kinderspielplatz Herrnstraßendamm grundlegend neu gestaltet, der Kinderspielplatz in der Adlerstraße deutlich erweitert.

Ergebnisse vom Runden Tisch – AG Spielen unter der Koordination vom Netzwerk

Wir regen zur Wahrung der Kinderinteressen in Fürth an:

1. Bedarfsfeststellung von Spielplätzen „Konzept Spielleitplan“.
Das Jugendamt ist für die Spielplatzgestaltung und Beteiligung zuständig und wird bei Planung und Neubau von Spielflächen einbezogen. Sie erhalten die Bebauungspläne zur Spielplatzversorgung. Demnach ist es Aufgabe der Jugendhilfe, das Konzept zur „Spielleitplanung“ beim Jugendhilfeausschuss zu behandeln und entsprechende Haushaltsmittel zu beantragen.

2. „Spielplatzauflösung“
Die Interessenvertreter sind u.a. für die Sicherung der Spielflächen und die Beteiligung von Kindern/Jugendlichen sowie Integration von Kindern mit Einschränkungen auf Spielplätzen zuständig. Es darf nicht sein, dass Spielplätze aufgelöst werden mit der Begründung: „Kleinstflächen, die eigentlich nicht mehr genutzt werden“.
„Spielplatzgestaltung“
Verkauf von Flächen für Wohnungsbau zur Sanierung des Haushaltes und Linderung akuter Wohnungsnot. Es wird immer schwieriger, Areale für Spielplätze zu finden, die sich für Spielorte eignen.
„Defizitgebiete“
Das größte Problem ist die Grundstücksverfügbarkeit in der Innenstadt.

3. Bei Großinvestoren
(z.B. Tucher- Areal) kann die Stadt leichter Sozialflächen fordern. Alternativ wäre die Möglichkeit einer „Spielplatzablöse“, die der Investor an die Stadt zahlt und die Stadt errichtet die Spielplätze.

4. Problematisch sind vor allem die „alten“ Gebiete der 60-er/70-er Jahre

5. Deshalb regt das Netzwerk die Schaffung einer Satzung an, bezüglich Standards und Ausgestaltung von Spielplätzen und zur Sicherung von Spielflächen. Wie müssen Spielplätze aussehen?

6. Ein Spielplatzentwicklungsplan wäre die optimale Lösung.
Für die Realisierung müsste die Stadt ein interdisziplinäres Büro dafür engagieren. Das Netzwerk regt deshalb an, Planungen zur Öffnung der Schulhöfe als Spielhöfe zu generieren und bei der Spielplatzgestaltung auch auf die Integration von Kindern mit Einschränkungen zu achten. Hierzu gibt es vorbildliche Modelle, bspw. bei der Stadt Nürnberg.

Nachfolgend stellen wir das „Modellprogramm vom Deutschen Kinderhilfswerk zur „Kinder- und Familienfreundlichkeit“ vor:

Kinder und Familienfreundlichkeit bestimmt aktuell in Deutschland die Diskussion um die Zukunft von Städten und Gemeinden. Die Trends der demografischen Entwicklung und die Wohnstandortentscheidungen von Familien machen es zwingend erforderlich, dass sich Kommunen um die heranwachsenden Bürger/innen bemühen. Städte, Gemeinden und Landkreise werden daher ums zukunftstauglicher sein, je besser es ihnen gelingt, Kindern und Jugendlichen beste Start- und Entwicklungschancen zu bieten. Dieses Handlungserfordernis stellt die Kommunen vor neue Herausforderungen. Dem aktuellen Handlungsdruck entsprechend gehen sie neue Wege in dem sie die Sichtweise und Kompetenz von Kindern und Jugendlichen in die Stadt- und Objektplanung einbeziehen. Ziel ist die übergreifende Aufwertung von Spiel-, Erlebnis-, und Aufenthaltsräumen als Bestandteil einer integrativen Stadtentwicklung. Durch die Programme „Stadtumbau Ost“, „Stadtumbau West“ und „Soziale Stadt“ stehen den Kommunen finanzielle Gestaltungsspielräume für entsprechende Vorhaben zur Verfügung. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt seit 2008 mit einem Modellprogramm diese kommunalen Bestrebungen und will in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein für die notwendige Aufwertung des Wohnumfeldes schaffen. Das Programm „Spiel! Platz ist überall“ wird begleitet durch den Spielraumbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes und gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ziel ist es, das zuvor in Rheinland-Pfalz entwickelte und erprobte neue Instrument der Spielleitplanung bundesweit zu verbreiten und die Kommunen bei der Durchführung der Spielleitplanung zu unterstützen.

Angebot an die Kommunen

Beratung
Die Kommunen können eine Beratung durch die Mitglieder des Spielraumfachbeirates in Anspruch nehmen, um Anregungen für Qualitätsziele zur Sicherung, Entwicklung und Vernetzung von Spielorten zu erhalten. Ausgangspunkt sind vorhandene Projekte und Strategien der Kommunen. Einbezogen werden alle halböffentlichen und öffentliche Freiräume, die zu Fuß erreichbar sind: Spielplätze, Schul- und Hinterhöfe, Gehwege, Vereinsgelände und Grün- und Brachflächen. Es geht um die Erschließung wenig kostenträchtiger Ressourcen (Entwicklung von Strukturen und Netzwerken) Stadtentwicklungsprogrammen („Stadtumbau Ost“, „ Stadtumbau West“, „Soziale Stadt“ und „ExWoSt “) mit kinderfreundlichen Kriterien. Weiterhin einbezogen werden Instrumente für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Tipps zur Durchführung

Meilenstein kinderfreundliches Wohnumfeld
Einen Höhepunkt im langwierigen Prozess der Spielleitplanung könnte die Aktion „Meilenstein kinderfreundliches Wohnumfeld“ bilden. Von Kindern wird ein Findling oder ein Baumstamm bemalt, an dem eine Metallplakette „Meilenstein kinderfreundliches Wohnumfeld“ befestigt ist. Die Aktion kann als Pressekonferenz unter Einbezug von medienwirksamen Figuren/ Maskottchen (z.B. Tigerente oder Bob der Baumeister) stattfinden, diese sollen die Kinder und Jugendlichen zum Mitmachen animieren und Passanten über die Aktion informieren. Die kommunalen Vertreter hätten die Gelegenheit, die kommunalen Strategien vorzustellen und die Bürger zur Beteiligung am Prozess zu bewegen.

Werkstattgespräch
Die Initiatoren der Spielleitplanung könnten ein Werkstattgespräch organisieren. Durch Impulse von eingeladenen Expertinnen und Experten werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit zum Austausch über lokale Entwicklungsmöglichkeiten angeregt.

Finanzierung
Der Deutsche Städtetag und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung könnten auf dem Hintergrund der Programme „Stadtumbau Ost“, „Stadtumbau West“, „Soziale Stadt“ und „Exwost“ um Unterstützung gebeten werden, etwa durch einen Wettbewerb „Kinderfreundliche Stadtentwicklungsmaßnahmen“. Zudem könnten weitere Förderanträge über Bundes- bzw. Landesmittel gestellt werden. Einige Modellkommunen konnten auch erfolgreich Sponsoren gewinnen, z.B. die örtliche Sparkasse.

Grundvoraussetzungen
Erfolgsversprechende Faktoren für die Umsetzung der Spielleitplanung sind:
· eine Willenserklärung der Kommune, die Interessen von Kindern und Jugendlichen in die Ebene der Stadtentwicklung und Stadtplanung einzubringen;
· die Durchführung eines integrierten Spielraumkonzeptes (Beschluss des Stadtrates);
· Erfahrungen mit der Planungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen (Stadtentwicklung, Flächennutzungsplanung);
· Strukturen, die eine kinderfreundliche Planung absichern (Kinderbüro, ämterübergreifende Arbeitsgruppe);
· ämterübergreifende Strukturen und Arbeitszusammenhänge, insbesondere unter Beteiligung des Jugendamtes und der Fachämter für Planung und Bauen;
· Anschlusspunkte an aktuelle Planungen, Maßnahmen und Vorhaben wie z.B. die Aufstellung eines Flächennutzungs-oder Verkehrsentwicklungsplanes, eines Konzeptes zur Stadtentwicklung oder städtebauliche Einzelvorhaben;
· die Bereitschaft der Kommune, zusätzliche Mittel für die Finanzierung des Prozesses bereit zu stellen und/oder zu akquirieren.

Schlusswort

Als Herausgeber dieser Broschüre sehen wir uns gefordert, diese Aufgaben nicht nur der Politik und den Kommunen zu überlassen. Sie zu unterstützen, um gesunde Rahmenbedingungen zum freien Spiel für Kinder/Jugendliche zu schaffen, sollte unser gemeinsames Ziel sein.

„Diese Broschüre erzählt vom Engagement, in Fürth sehr unterschiedliche Spielangebote für jedes Bedürfnis zu entwickeln. Bekannte Spielplätze werden beispielhaft benannt und es wird angeregt, neue Orte zu entdecken. Denn es gibt viele Möglichkeiten, die es aufzuspüren gilt und die wir für Kinder zulassen und gestalten müssen. Hören wir ihnen, den Kindern und Jugendlichen zu, was und wo sie gerne spielen wollen. Machen wir uns Erwachsene zu ihren Anwälten. Helfen wir alle gemeinsam mit, die Stadt an vielen Stellen zum Lebens- und Spielort für Kinder und Jugendliche auszubauen.“

„Spielen in Fürth“ ist als Broschüre erschienen, 1. Auflage im März 2018 und 2. Auflage 2020.
Wir freuen uns „Spielen in Fürth“ jetzt online zu präsentieren.

Fürth, Mai 2022

1  Dies zeigt sich beispielsweise daran, dass das Konzept „bewegter Unterricht“ längst noch nicht in jeder‚ Grundschule zum Pflichtprogramm zählt.
2  Leitspruch des Bündnisses Recht auf Spiel, einer Initiative des Deutschen Kinderhilfswerkes
3  Die Richtlinie der Weltgesundheitsorganisation empfiehlt jedem Menschen mind. 60 Minuten körperliche Aktivität an mind. vier Tagen/Woche, für Kinder gehen die Empfehlungen vieler Experten jedoch weiter (vgl. Breithecker 2001, S. 3f).
4  Die Untersuchungen der Aktionsraumstudie führten zu dem Schluss, dass sich diese Familien auf Grund ihrer finanziellen Lage wohl keine bessere Wohngegend leisten können, in welcher das Umfeld weit mehr zum Draußenspiel einladen würde.
5  Nähere Informationen mit Hinweisen auf diverse Studien zum Thema findet man z.B. bei Gerald Hüther, einem der führenden Hirnforscher auf diesem Gebiet (siehe http://www.gerald-huether.de/populaer/veroeffentlichungen-von-gerald-huether/texte/sich-bewegen-gerald-huether/index.php).
6  Gemäß der Frankfurter Präventionsstudie 2007 ist die Vergabe des Ruhigmachers Ritalin innerhalb von zehn Jahren um das 270-fache gestiegen, jedes vierte Kind unter acht Jahren war schon beim Therapeuten (vgl. Hofmann 2013, S. 3).
7  Laut KIGGS-Studie von 2006 gibt es im Vergleich zum Zeitraum 1985-1999 heute 50 Prozent mehr Kinder und Jugendliche mit Übergewicht und doppelt so viele mit Adipositas (vgl. ebd.).
8  Laut einer Studie des Britischen Innenministeriums spielen 33 Prozent aller Kinder bis zehn Jahre nie ohne Aufsicht Erwachsener draußen im Freien. Hatten Kinder vor 20 Jahren einen Spielradius von 20 Kilometern, bewegen sie sich heute höchstens vier Kilometer von zu Hause fort. (Vgl. Hofmann 2013, S. 2)


Quellenverzeichnis
Apel, P./Lehmann, D. 2015: Freiräume für Kinder und Jugendliche. Das Zusammenwirken von Produkt, Prozess und Strategie als mehrdimensionaler Handlungsansatz. Dissertation Technische Universität Dortmund. Dortmund.
Blinkert, B., et al. 2015: „Raum für Kinderspiel!“. Studie über Aktionsräume von Kindern in der Stadt. Eine Untersuchung in Ludwigsburg, Offenburg, Pforzheim, Schwäbisch Hall und Sindelfingen. FIFAS-Schriftenreihe, Bd. 12. Freiburg.
Breithecker, D. 2002: Bewegung braucht das Kind…damit es sich gesund entwickeln und wohl fühlen kann. In: WWD 2002, Ausgabe 76. S. 3-4.
Draußenkinder o. J.: Wer kann was tun – Zitate. Auf: http://www.draussenkinder.info/draussenspiel-was-tun/wer-kann-was-tun/25-zitate, Zugriff am 06.04.2015.
Hahn-Lotzing, D. 2012: Der Spielplatz als Bühne, wie der Spielplatz und unser Verständnis für Kindererziehung zusammenhängen. Auf: http://blog.spielplatztreff.de/2012/02/17/der-spielplatz-als-buhne/, Zugriff am 06.04.2015.
Hofmann, H. 2013: Spiel braucht Freiräume. Auf: http://www.kinderpolitik.de/images/downloads/positionen/fachartikel/Spiel_braucht_Freiraeume.pdf, Zugriff am 06.04.2015.
Knecht, E. 2013: Spiellandschaft Stadt – Spielräume für Kinder. Seminar „Aktuelle Kriterien für die Planung bespielbarer Freiräume“ von Kompan. München: 07.02.2013.
Krappmann, L. 2015: Das freie Spiel der Kinder – Eine Einführung in den Kommentar des UN-Kinderrechtsausschuss zum Recht des Kindes auf Spiel und kulturelles und künstlerisches Leben (Art. 31 der Kinderrechtskonvention). Fachtagung des Deutschen Kinderhilfswerkes „Spielen ist Kinderrecht“. Berlin: 15.01.2015.
Krenz, A. 2001: Kinder spielen sich ins Leben – Der Zusammenhang von Spiel und Schulfähigkeit. In: WWD 2001, Ausgabe 75. S. 8-9.