Wo wird gespielt?

Öffentlicher Raum

Überall wo es verkehrssicher ist …

· Grünflächen

· Möglichkeiten für Aufenthaltsorte außerhalb von Spielplätzen prüfen: Umwandlung von Straßen in Spielstraßen

· „Spielhöfe“ im Rahmen der Jugendhilfeplanung öffnen

· Brunnen, plastische Kunstwerke

Draußen, direkt vor ihrer Haustür, in ihrem Lebensumfeld finden Kinder immer weniger attraktive Räume zum Spielen. Durch den steigenden Platzbedarf für den Verkehr und die zunehmende Privatisierung von Flächen schwinden Räume zum Bewegen, toben oder verstecken. Selbst Hinterhöfe und Grünflächen werden immer öfter zu Verbotszonen für Kinder. Spielplätze verbleiben als Reservate, welche nur einen Teil der Bedürfnisse von Kindern erfüllen können.

„Wir befinden uns schon jetzt in der paradoxen Situation, dass manche Kinder überhaupt nicht mehr draußen, im Freien in der Natur spielen und dürfen uns nicht wundern, wenn ihnen dadurch wichtige Lernerfahrungen verloren gehen. Ohne den täglichen Kontakt mit der Natur, ohne Bewegungsräume und Orte an denen Kinder ihre Spuren hinterlassen können, nehmen unsere Kinder Schaden, ist eine gesunde geistige, soziale und motorische Entwicklung nicht möglich. Damit gehen Entwicklungspotentiale für unsere Gesellschaft verloren. Dringend notwendig ist daher, das gesamte Lebensumfeld von Kindern in den Blick zu nehmen, ihre Spielorte zu sichern und zu entwickeln.“

Öffentliche Spielflächen

Das Grünflächenamt der Stadtverwaltung Fürth plant und baut neue öffentliche Spielflächen im Stadtgebiet und betreut diese Flächen in der Folge. In der Planungsabteilung des Grünflächenamts sind vier Landschaftsarchitektinnen und -architekten mit der Planung und baulichen Umsetzung neuer Spielflächen oder der Sanierung bestehender Spielflächen betraut.

Als erstes kommt ein Planungsauftrag. Es gibt eine Fläche oder ein Gebiet, wo ein neuer Spielplatz entstehen oder ein bestehender Spielplatz neu gestaltet werden soll.

Dieser Planungsauftrag kann aus einem Bebauungsplan stammen. Für Wohngebiete in der Stadt stellt das Stadtplanungsamt verbindliche Pläne auf, die die Flächen für Wohnhäuser, für Gemeinbedarfseinrichtungen wie Schulen oder Kindertagesstätten, die Straßen, Parkplätze, Grünanlagen oder Sportplätze aufzeigen und festlegen. Und es werden auch Flächen für Kinderspielplätze, Bolzplätze oder Jugendspielbereiche festlegt. Der kleine Sandeimer mit Henkel ist das festgelegte Symbol für einen Kinderspielplatz. Ein Bebauungsplan ist eine vom Stadtrat beschlossene städtische Satzung und die Stadtverwaltung muss diesen Bebauungsplan umsetzen und die Kinderspielplätze errichten, ebenso wie sie die Straßen oder die Kanalleitungen bauen muss.

In den letzten Jahren ist beispielsweise durch Festlegung in einem Bebauungsplan der Kinderspielplatz Hermann-Köhl-Straße im Golfpark oder der Kinderspielplatz Am Rosenhölzlein in Atzenhof entstanden. In den nächsten Jahren entsteht auf dem ehemaligen Tucher-Areal an der Schwabacher Straße ein neuer Spielplatz, weil er im Bebauungsplan so festgelegt ist.

Der Planungsauftrag kann aber auch durch Anregungen aus der Bürgerschaft, der Kommunalpolitik oder der Verwaltung selbst kommen. Bürgerinnen und Bürger eines Wohngebietes weisen zum Beispiel darauf hin, dass in ihrem Viertel ein öffentlicher Kinderspielplatz fehlt. Stadträtinnen und Stadträte oder Fraktionen des Stadtrats bringen in die politische Diskussion einen möglichen neuen Spielplatz in einem schlecht-versorgten Stadtgebiet in die politische Diskussion. Andere Dienststellen der Stadtverwaltung weisen darauf hin, dass eine ungenutzte Fläche für einen öffentlichen Spielplatz zur Verfügung steht. Dann ist es Aufgabe des Grünflächenamts entweder eine Fläche zu suchen oder die Eignung einer Fläche zu prüfen. Wenn es sich dabei um städtische Flächen handelt, ist es meist relativ einfach. Wenn aber keine städtische Fläche zur Verfügung steht, dann muss erst eine Fläche angekauft werden oder mit dem Grundstücksbesitzer über einen dauerhaften Pachtvertrag verhandelt werden.

In den letzten Jahren ist beispielsweise auf Anregung aus der Bürgerschaft der Kinderspielplatz Teichstraße in Bislohe, der Kinderspielplatz Tulpenweg in Burgfarrnbach oder der Bolzplatz am Rennweg in Oberfürberg entstanden.

In den letzten 20 Jahren wurden vom Grünflächenamt im Stadtgebiet Fürth insgesamt über 40 neue öffentliche Spielflächen geschaffen. Und das Grünflächenamt hat weiterhin den Auftrag, mindestens einen neuen Spielplatz pro Jahr zu errichten.

Neben der Anlage von neuen Spielplätzen ist aber auch die Generalsanierung bestehender Spielplätze eine wichtige Aufgabe in der Planungsabteilung des Grünflächenamts. Unter „Generalsanierung“ verstehen wir nicht nur den Austausch eines kaputten Spielgeräts gegen ein neues, sondern die vollständige Neugestaltung eines bestehenden Spielplatzes. Die alte Fläche wird manchmal vollständig, manchmal teilweise abgeräumt und es entsteht ein völlig neuer Spielplatz auf einer bereits als Spielplatz bestehenden Fläche. Viele unserer Spielplätze sind über 30 Jahre alt, die Spielgeräte sind veraltet und können nicht mehr repariert werden, entsprechen nicht mehr den aktuellen Sicherheitsvorschriften oder sind einfach langweilig. Die gute alte Bockrutsche aus den 1960er-Jahren haut heute keinen mehr vom Hocker. Dann überlegt sich die Planungsabteilung des Grünflächenamts wie die Fläche zeitgemäß neu und interessant gestaltet werden kann, welche neuen Spielgeräte oder Spieleinrichtungen aufgestellt werden könnten.

In den letzten 20 Jahren wurden vom Grünflächenamt im Stadtgebiet Fürth insgesamt über 30 öffentliche Spielflächen generalsaniert. In den letzten Jahren wurden beispielsweise der Kinderspielplatz in der Dr.-Langhans-Anlage oder der Kinderspielplatz in der Dr. Konrad-Adenauer-Anlage vollständig neu hergestellt. Der kleine Spielplatz am Schießanger wurde zu einem großen Mehrgenerationenspielplatz im Flussdreieck umgebaut. Derzeit warten noch 16 Spielplätze im Stadtgebiet Fürth auf die Generalsanierung.

Wenn die Fläche feststeht, beginnt die Planung des Grünflächenamts. Zunächst müssen die Randbedingungen abgeklärt werden: Verlaufen Leitungen auf der Fläche? Braucht es eine Baugenehmigung? Gibt es Hinweise auf Altlasten oder Kampfmittel im Untergrund? Liegt die Fläche im Landschaftsschutzgebiet oder im Überschwemmungsbereich? Gibt es schützenswerten Baumbestand? Und vieles mehr. Wenn alle Randbedingungen geklärt sind, erstellt das Grünflächenamt einen Entwurf für die neue Spielfläche und ermittelt die Kosten der Maßnahme. Im Entwurf werden nicht nur die Spielgeräte und Spielflächen dargestellt, sondern auch alle anderen wichtigen Dinge für die Maßnahme: Braucht es einen Zaun? Wie sind die Fallschutzbereiche ausgebildet? Wie sieht die Eingrünung der Fläche aus? Wo liegen die Pflegezufahrten? Und vieles mehr.

Ist die Fläche groß genug, versuchen die Planerinnen und Planer des Grünflächenamts immer Spielangebote für alle Altersgruppen einzuplanen und auch ausreichend Tische und Bänke für die Eltern und Großeltern, die ja auch viel Zeit auf dem Spielplatz verbringen, aufzustellen. Nicht immer gelingt das. Manchmal gibt es auch spezielle Kleinkinderspielplätze oder Jugendspielbereiche, die sich speziell an eine bestimmte Altersgruppe wenden.

Bei der Auswahl der Spielgeräte kann das Grünflächenamt auf eine riesige Auswahl an Herstellern und Produkte zurückgreifen. Ob ein rustikales Spielgerät aus krummen natürlichen Hölzer oder ein schickes aus Edelstahl und bunten Platten kommt, hängt mit dem Einsatzort zusammen. Ein naturnah angelegter Landschaftsspielplatz an der Ortsrandlage in Mannhof braucht andere Spielgeräte als ein künstlerisch gestalteter mitten in neuer Wohnbebauung im Südstadtpark. Gibt es vor Ort bereits einzelne Personen oder Gruppen, die sich für den neuen Spielplatz engagieren, werden diese bei der Planung beteiligt und deren Vorschläge für Spielgeräte und Ausstattung soweit als möglich berücksichtigt.

Steht der Entwurf werden nochmals alle anderen Dienststellen beteiligt. Die Pläne werden verschickt und die anderen Ämter der Stadt Fürth können sich dazu äußern. Am Ende dieses ersten Teils des Planungsprozesses steht der politische Beschluss. Der Stadtrat bekommt die Planung mit den Kosten auf den Tisch und entscheidet, ob die Planung auch realisiert und wie die Maßnahme finanziert wird.

Braucht es eine Baugenehmigung für den neuen Spielplatz stellt das Grünflächenamt die notwendigen Unterlagen zusammen und stellt einen Bauantrag. Ist die Maßnahme baurechtlich genehmigt, ist die Finanzierung gesichert, sind alle anderen Voraussetzungen gegeben, macht das Grünflächenamt die Ausführungsplanung und das Leistungsverzeichnis. Das Leistungsverzeichnis ist eine Art Buch, in dem alle notwendigen Leistungen zur Herstellung der Fläche in Wort und Bild beschrieben werden, vom Roden der Pflanzen über den Bodenaushub der Fallschutzbereiche bis zum Aufstellen eines Papierkorbs und der neuen Bepflanzung. Dieses Leistungsverzeichnis wird an Firmen des Garten- und Landschaftsbaus verschickt, diese setzen ihre Preise ein und am Ende bekommt der günstigste Bieter den Zuschlag für die Ausführung der Leistungen. Und dann setzen die Bauleiterinnen und Bauleiter des Grünflächenamts gemeinsam mit der ausführenden Firme die Planung in die Realität um. Am Ende steht die Abnahme der Leistung. Das Grünflächenamt kontrolliert, ob alle Leistungen so ausgeführt wurden, wie vertraglich vereinbart und stellt Mängel fest, die dann von der Firma zu beseitigen sind.

Von Ermittlung der Grundlagen bis zur Abnahme vergeht oft ein langer Zeitraum, der manchmal bei den Bürgerinnen und Bürgern auf Unverständnis stößt. Zwei bis drei Jahre von der Idee bis zum letzten Spatenstich sind oftmals keine Seltenheit. Aber gute Planung und gute Umsetzung in Kombination mit den zahlreichen Vorgaben in der öffentlichen Verwaltung braucht seine Zeit.

Ist die Abnahme endlich erfolgreich durchgeführt, eröffnet der Oberbürgermeister oder der Bürgermeister oder der Baureferent bzw. die Baureferentin den neuen Spielplatz und das Spiel kann beginnen.

Bei Rückfragen zur Planung von öffentlichen Spielplätzen können Sie sich gerne mit dem Leiter der Planungsabteilung unter 0911/974-2880 oder allgemein unter grfa@fuerth.de in Verbindung setzen.

Nachrüstung und Umgestaltung 2019/2020: 

Es wurden auf folgenden Spielplätzen Nachrüstungen und
kleinere Umgestaltungen vorgenommen:  

Grüntalstraße, Grundigpark, Mondstraße,
Unterfürberger Straße

Ersatzbeschaffungen wurden vorgenommen auf den Spielplätzen:

Gerhart-Hauptmann-Straße, Soldnerstraße, Schwandweg, Entensteig und Bunkerterrasse im Stadtpark

Gemäß Beschluss des Bau- und Werkausschusses werden folgende
öffentlichen Kinderspielplätze in den nächsten Jahren generalsaniert:

Zedernstraße, Eichenhain, Friedensanlage

Auf dem Tuchergelände an der Schwabacher Straße entsteht
in den nächsten Jahren der neue Kinderspielplatz:

Dambacher Straße

Im gesamten Stadtgebiet erfolgt kontinuierlich die Ersatzbeschaffung von
Spielgeräten, also der Austausch von alten Spielgeräten gegen neue.